...Kurz darauf wandte sich ein Mittelsmann des V. telefonisch an den Mitangeklagten Y. und äußerte den Verdacht, noch vor der Räumung seiner Plantage habe sich der Nebenkläger deren technische Ausrüstung angeeignet und betreibe damit nun selbst eine Plantage. Der Mittelsmann fragte Y. , ob er jemanden kenne, der den Nebenkläger dazu bringen könne, den Ort seiner Plantage zu verraten....