...Dass bei Flächen, die zum Betrieb eines Hafens hinzugemietet werden, eine eingeschränkte Nutzung als Vertragszweck vereinbart wird, lässt für Wettbewerber, Kunden und Dritte, wird ihnen diese Klausel bekannt, keine Rückschlüsse auf mögliche Marktstrategien der beigeladenen Lübecker Hafen-Gesellschaft zu. 47 Die Klausel § 5.1 des Mietvertrages über den Skandinavienkai Nord, der die Konditionen der Miete...