...Juni 2010 aufzuheben. 12 Sie hält die angemeldete Marke für schutzfähig. Zwar sei es nicht unüblich, kurze, prägnante Schlagwörter zur Benennung von Tee, teeähnlichen Erzeugnissen oder alkoholfreien Getränken zu verwenden. Solche Bezeichnungen seien gleichwohl vielfach als Marken eingetragen worden, so z. B. das Wort "Wachgeküsst" für Waren der Klasse 32, 33, 35....