...Darin ist unter Abschnitt (5) - „Wiedergabe der Marke“ folgende Eintragung enthalten: „klugeshandeln“. Gegenstand des vorliegenden Anmelde- und Beschwerdeverfahrens ist damit die Marke „klugeshandeln“. Sie kann nicht nachträglich verändert werden (Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke, vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 32, Rdn. 22-26, § 39, Rdn. 9 m. w. N.). 16 2....