...Turnschuhe der Marke Y. besessen hat, bedurfte nach dem Gesamtzusammenhang keiner weiteren Erörterung (vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 267 Rn. 12). 3. Gleiches gilt für die Verwendung des Begriffs „Vergewaltigung“ in anderen abgehörten Telefonaten des Angeklagten mit der Nebenklägerin, auf die das Landgericht nicht näher eingegangen ist. 4....