.... § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG Gebrauch zu machen, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen, ohne in der Sache selbst zu entscheiden. 32 Der Senat kann nämlich nicht feststellen, dass das Verfahren vor der Markenabteilung an einem, wie von der Beschwerdeführerin behauptet, wesentlichen Mangel leidet, weil die angegriffene Entscheidung...