...Mangels ausreichender Feststellungen zur konkreten militärischen Tätigkeit des Klägers beim Fernmeldeaufklärungsabschnitt lässt sich nicht entscheiden, ob die Richtlinie 2003/88/EG auf ihn anzuwenden war. 22 Um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, muss die der Umsetzung einer Richtlinie dienende innerstaatliche Vorschrift konkret, bestimmt sowie klar und ihre Verbindlichkeit muss unbestreitbar...