...Sie hat nicht --wie zur Darlegung der Divergenz erforderlich-- abstrakte tragende Rechtssätze aus den genannten BFH- und BGH-Urteilen einerseits und dem Urteil des Finanzgerichts (FG) andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, sondern bringt im Wesentlichen vor, die Beweiswürdigung zur inneren Tatseite leide an einem durchgreifenden Mangel, weil sich das FG nicht mit dem Einwand...