...Auch fremdfinanzierte Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, können nur im Jahr des tatsächlichen Abflusses, also der Verwendung der Darlehensmittel, berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 154, 63, BStBl II 1988, 814; Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1136). 21 cc) Wirken sich außergewöhnliche Belastungen in dem Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet werden, mangels...