...Der Umstand, dass die Patentinhaberin offenbar nicht in der Lage war, auf eines dieser Schreiben und Telefaxe ihrer deutschen Vertreter zu reagieren, lässt auf einen vorwerfbaren, schweren Mangel in der Organisationsstruktur der Patentinhaberin schließen. 20 Nach deutschem Recht muss ein Mandant, der Kenntnis von einer wichtigen Antrags-, Rechtsmittel- oder Zahlungsfrist hat, stets sicherstellen, dass...