...Sie hat die Auffassung vertreten, der Antrag sei mangels Bestimmtheit unzulässig, jedenfalls unbegründet. Es könne ihr weder untersagt werden, Abmahnungen oder Kündigungen auf die in der Einigungsstelle getätigten Äußerungen zu stützen, noch könne es ihr verwehrt werden, gegen ehrverletzende oder strafrechtlich relevante Äußerungen vorzugehen. 8 Das Arbeitsgericht hat den Antrag abgewiesen....