...Dürften versammlungsrechtliche Verfügungen grundsätzlich nicht nach den im allgemeinen Polizeirecht geregelten Normen zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen durchgesetzt werden, wäre die Zwangsmaßnahme mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig gewesen. 6 Die von der Klägerin aufgeworfene Frage kann jedoch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schon deshalb nicht begründen, weil...