...Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass sich in dem von der Änderungsplanung erfassten Bereich ein brachliegendes Anwesen befinde, dessen rückwärtige Grundstücksbereiche "untergenutzt" seien; diese Erwägungen trügen das Konzept der Antragsgegnerin, den Bebauungsplan zu ändern, der in seiner Ursprungsfassung zwar ebenfalls eine Aufwertung des Änderungsbereichs habe bewirken sollen, jedoch - offenbar mangels...