...Auch hat der erkennende Senat in der vergleichbaren Konstellation, in der Versicherungsbeiträge mangels bestehender Versicherungspflicht erstattet wurden, bereits entschieden, dass die erstatteten Beiträge (zunächst) mit den im Jahr der Erstattung gezahlten Beiträgen zu verrechnen sind (Senatsurteil in BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, Rz 19). 19 An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest....