...Die Kläger tragen nicht vor, ob und inwieweit mangels Einkommenserzielung aus einer Erwerbstätigkeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt der Kinder bei der Klägerin zu 1. überhaupt ein "Einkommensausfall" eingetreten sein kann, der konkret durch höheres Elterngeld in seiner Funktion als Einkommensersatzleistung (s hierzu BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186, 191, 192) auszugleichen...