...Die Begründung der Aufhebungsverfügung vermittelt keine der Rechtskraftbindung vergleichbare Verbindlichkeit, da die Zivilgerichte an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsakts mangels gesetzlicher Grundlage für eine Feststellungswirkung nicht gebunden sind (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 1971 - V ZR 167/68 - LM Nr. 5 zu § 437 BGB = juris Rn. 23, vom 15....