...Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Begründung ausgeführt, die Klage sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses zwischenzeitlich unzulässig geworden. Die Hochschule habe den Kläger mit Ablauf des Sommersemesters 2017 exmatrikuliert, sodass sich der die Beurlaubung betreffende Rechtsstreit erledigt habe. Sie habe mit Bescheid vom 4. August 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16....