...Es bestünden keine Anhaltspunkte, dass die Auskunft, mangels Überwachung des Klägers könnten keine daraus herrührenden Daten über ihn vorhanden sein, unrichtig sein könnte. 5 Die den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes betreffende Klage, für die das Bundesverwaltungsgericht nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ist als unzulässig abzuweisen, weil der Kläger...