...Diese Frage ist schon deshalb mangels Klärungsbedürftigkeit nicht grundsätzlich bedeutsam, weil sie nicht abstrakt ohne Kenntnis der konkreten Gegebenheiten beantwortet werden kann, so dass bereits deswegen kein Interesse der Allgemeinheit an ihrer Klärung besteht. (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, Rz 5; vom 22....