...öffentlichen Interesse, den Sicherheitsbehörden die Informationen an die Hand zu geben, die für ein rasches und rechtlich abgesichertes Vorgehen notwendig seien, werde jedoch dadurch genügt, dass die Waffenbehörde bei einem während eines Widerrufsverfahrens erklärten Verzicht auf den Kleinen Waffenschein den Besitz von erlaubnisfreien Waffen gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG untersagen könne, wenn mangels...