...Es bedürfe weiterer intellektueller Schritte und der Ergänzung durch zusätzliche beschreibende Angaben, um zu einem Sinngehalt zu gelangen. 18 Selbst wenn man jedoch unterstellen möge, dass es den Wortelementen der Marke an Unterscheidungskraft mangele, so würde dieser Mangel durch die zusätzliche graphische Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke behoben, da dieser die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke...