...Wenn aber das Strafgericht die konkrete Aussage einer Zeugin zu einem bestimmten Umstand - hier die Frage der Aussicht auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft - bei seinem Strafurteil gewürdigt hat, stellen spätere schriftliche Aussagen, die nicht darlegen, dass nunmehr im Verhältnis zur Aussage im Strafverfahren wesentlich Abweichendes zu berichten ist, keine neuen Beweismittel dar,...