...I KRG Nr. 56 nach geltendem Recht vielmehr nur noch durch den Abschluss einer ersetzenden Betriebs-/Dienstvereinbarung abgelöst oder durch Kündigung, die der Betriebs- bzw. Personalrat oder der Arbeitgeber erklären kann, beseitigt werden (vgl. BAG 26. November 1964 - 5 AZR 48/64 - zu 2 a der Gründe mwN), wenn sie nicht zuvor durch Zeitablauf oder Zweckerreichung geendet hat....