...Als die Volksbank nach fristloser Kündigung des Darlehensvertrages am 9. August 2010 wegen Zahlungsverzugs ihre (dinglichen) Sicherheiten verwerten wollte, hielten ihr die Angeklagten, wie von Anfang an geplant, u.a. die verheimlichte Abtretungsvereinbarung von November 2007 mit P. entgegen, wodurch es ihnen gelang, das Vollstreckungsverfahren „längere Zeit zu verhindern“....