.... § 52 Abs. 3 und § 63 Abs. 1 GKG vorläufig auf 4 100 € festgesetzt. 3 § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt, dass Einwendungen gegen die Höhe des vom Gericht vorläufig festgesetzten Wertes nur in Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss geltend gemacht werden können, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund des Gerichtskostengesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird...