...Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen 1 Die Klägerin, die einen Brennstoffhandel betreibt, bietet Heizöl unter anderem über die Internetplattform "H. .de" an. Am 25. Februar 2013 bestellte die Beklagte, die Verbraucherin ist, auf diesem Weg 1.200 Liter Heizöl zu einem Gesamtpreis von 1.063,72 € bei der Klägerin, welche die Bestellung am selben Tag bestätigte....