...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet. 2 1. Die Klägerin macht mit ihrer Beschwerde geltend, dass die Revision nach § 119 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuzulassen sei, da das Finanzgericht (FG) "ohne rechtliches Gehör einen Beweisantrag übergangen" habe....