...Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt. 1 Die Klägerin ist seit Juni 1997 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist bei ihrer Arbeitgeberin, der Beigeladenen zu 2, seit dem 19. Juni 2000 beschäftigt....