...Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. 1 Die Antragsgegnerin ist Inhaberin des deutschen Patents 10 2007 055 445, das mit „Trocknungsanlage-Trommelmischer mit Vortrocknung (Schnecken-Trocknung) und Nachtrocknung (Container-Trocknung) für Klärschlamm“ bezeichnet ist. Es geht zurück auf eine vom Ehemann der Antragsgegnerin, Herrn Dipl.-Ing. C…, am 20....