...Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin auferlegt (Ziffer 7). 3 Zur Begründung führte das Eisenbahn-Bundesamt im Wesentlichen aus: Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechte-Verordnung) verpflichte die Klägerin, die Reisenden "proaktiv" über Verspätungen zu unterrichten; es genüge nicht, lediglich auf Anfrage...