30.839

Urteile für Kosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO). Der Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 25.564,59 € festgesetzt. 1 Die Beklagte wurde verurteilt, zwei hälftige Geschäftsanteile von Gesellschaften zu übertragen, die im Handelsregister bereits gelöscht sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 261/13
...Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagte zu 4/5 und die Klägerin zu 1/5 (§ 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 516 Abs. 3 Satz 1 und § 565 ZPO). Wiechers Ellenberger Maihold Matthias Menges...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 147/10
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Den ausdrücklich auf § 265 Abs. 4 StPO gestützten Aussetzungsantrag des Angeklagten hat das Landgericht rechtsfehlerfrei abgelehnt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 517/12
...Januar 2014 wird auf ihre Kosten verworfen. Streitwert: 48.964 € 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beklagte, der das Berufungsurteil am 9. Januar 2014 zugestellt wurde, am 24. Februar 2014 nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 11/14
...Juli 2010 wird auf deren Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: bis zu 5.000 € I. 1 Das Amtsgericht hat es in dem von der Antragstellerin angestrengten selbständigen Beweisverfahren nach eingehender Auseinandersetzung mit den von ihr gegen das mehrfach ergänzte Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen erhobenen Einwänden abgelehnt, ein weiteres Gutachten einzuholen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 57/10
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 1 Das Rechtsmittel hat lediglich einen geringfügigen Erfolg mit der Verfahrensrüge, die Urteilsformel sei anders verkündet worden, als in der Urteilsurkunde wiedergegeben. 2 Der Beschwerdeführer beruft sich mit Recht auf eine Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift (zwei Jahre und acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 529/12
.... § 114 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 3 An der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Beschwerde gegen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX S 7/17 (PKH)
...Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1 I. Durch Beschluss vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II S 16/16
...Oktober 2016 auf Kosten der Schuldnerin als unzulässig verworfen, weil die angefochtene Entscheidung über die Anhörungsrüge unanfechtbar ist (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO, § 69a Abs. 4 Satz 4 GKG)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 102/16
...Februar 2014 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 61/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zu den Verfahrensrügen 2 und 3: Die Rüge, das Selbstleseverfahren sei unter Verstoß gegen § 249 Abs. 2, § 261 StPO durchgeführt worden, ist unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO). Die Revision bezeichnet die Urkunden, die den Verfahrensmangel begründen sollen, nicht hinreichend....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 23/10
...Mai 2014 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 70.745,58 € festgesetzt. 1 Die Beschwerde deckt keinen Zulassungsgrund auf. 2 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 138/14
...Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 45.000 €. Ellenberger Joeres Matthias Menges Dauber...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 282/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 2 StPO liegt nicht vor. Zwar ist das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten bis zur Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO auch wegen seiner Falschaussage im Verfahren gegen den Haupttäter N. geführt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 492/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 56/16
...November 2013 (12 S 17/13) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.675 €. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 € nicht erreicht ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 366/13
...Leasing mit rund 34.000 €. 2 Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist zu bejahen, wenn der Betrag, den ein Gläubiger auch bei Berücksichtigung des Prozessrisikos bei der Verteilung der Masse zu erwarten hat, denjenigen deutlich übersteigt, den er für die Kosten aufzubringen hat. Außerdem müssen die Gläubiger die betreffenden Mittel unschwer aufbringen können (BGH Beschluss vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZA 22/11
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 70/15
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/18
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). 2 Auch die Adhäsionsentscheidung hat entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts Bestand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 346/14