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Urteile für Kosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die im Hinblick auf die Feststellungen kaum vertretbare Abweichung von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB und Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB beschwert den Angeklagten nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 112/10
...März 2011 hat der Senat der Klägerin die Kosten ihrer Nichtzulassungsbeschwerde auferlegt, nachdem diese zurückgenommen worden war. 2 Gegen den Ansatz der Gerichtskosten aus der Kostenrechnung vom 7. März 2011 hat sich die Klägerin mit Schreiben vom 11. März 2011 und vom 4. April 2011 gewandt. Der Kostenbeamte hat diese Eingaben als Erinnerung nach § 66 GKG gewertet und dieser nicht abgeholfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 247/10
...Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 60.000 € Bornkamm Büscher Schaffert Kirchhoff Koch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 73/09
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Ablehnung der Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 Variante 2 StGB hält rechtlicher Prüfung stand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 19/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 1 Da sich aus der Formel des Urteils ergeben muss, welche Einzelstrafen für welche Einzeltaten einer früheren Verurteilung in die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe einbezogen werden (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 426/14
...Juni 2010 abgelaufen war und der Beschwerdeführerin durch diese Entscheidung keine Kosten entstehen. 5 Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft. Hahne Weber-Monecke Klinkhammer Schilling Günter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 317/10
...Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet. I. 1 Der Beklagte hat den Antragsteller mit seiner Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 2. September 2016 beauftragt, welches den Beklagten mit 98.160,29 € beschwerte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 228/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Dass das Landgericht von der durch die Nebenklägerin heimlich gefertigten Audioaufzeichnung des mit dem Angeklagten am 10....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 244/18
...Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Wert: 5.000 €. 1 Die dem männlichen Geschlecht angehörenden Antragsteller haben am 6. Dezember 2014 vor dem Standesamt Kopenhagen (Dänemark) die Ehe geschlossen und deren Nachbeurkundung beim Standesamt Neukölln von Berlin beantragt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 530/16
...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. 1 Die Beschwerde ist unzulässig und daher durch Beschluss zu verwerfen. 2 Gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) ist eine Beschwerde nach § 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich nicht statthaft....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 26/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge, die Zeugin M. P. sei nicht vor jeder Vernehmung in der Hauptverhandlung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden, ist nicht zulässig erhoben. Die Revisionsbegründung genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 272/14
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 647/17
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 346/11
...Die gerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 1 zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2 trägt die Beklagte, die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 trägt die Beklagte zu 2/3 und die Klägerin zu 1 zu 1/3, im Übrigen jede Partei selbst. Die gerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2 trägt die Beklagte....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU)
...Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt. 1 Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 32/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 335/12
...Februar 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000 € festgesetzt. 1 Ein gesetzlicher Grund zur Zulassung der Revision besteht nicht. 2 Das Berufungsgericht hat zwar den Auskunftsanspruch der Klägerin gegen den Insolvenzverwalter möglicherweise zu eng gezogen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 56/07
...Januar 2009 wird auf Kosten der Beklagten verworfen. Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 16.000 €. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer der Beklagten übersteigt die Wertgrenze von 20.000 € nicht (§ 26 Nr. 8 EGZPO). 2 Die Beschwer bemisst sich gemäß § 3 ZPO nach billigem Ermessen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 54/09
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 83/15