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Urteile für Kosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 95/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Im Hinblick auf die Ausführungen im Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 10. November 2014 bemerkt der Senat ergänzend: Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht die für das Mordmerkmal der Heimtücke erforderliche Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinreichend belegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 532/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 272/15
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 379/17
...Februar 2014 wird auf Kosten der Klägerin verworfen. Wert: 3.738 € 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin ist unzulässig, da die mit der Revision geltend zu machende Beschwer den nach § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO erforderlichen Wert von mehr als 20.000 € nicht erreicht. 2 Das Berufungsgericht hat den mit Schriftsatz der Klägerin vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 33/14
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen die Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben, § 349 Abs. 2 StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 484/10, wistra 2011, 19). Die Strafkammer berücksichtigt (ohne Beschwer für die Angeklagten, vgl. BGH, Beschluss vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 636/11
....: 3 Ws 1031/15 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO). 1 Die weitere Beschwerde des Anzeigeerstatters gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. April 2016 ist unzulässig....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 183/16
...September 2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 1.005.454,36 € festgesetzt. 1 Die Beschwerde deckt keinen Zulassungsgrund auf. 2 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 240/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) beschwert den Angeklagten nicht (vgl. zu den Voraussetzungen des § 21 StGB bei Betäubungsmittelabhängigkeit etwa BGH, Urteil vom 10. September 2003 – 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14; st. Rspr.). 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 487/16
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat bei der Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) nicht bedacht, dass sämtliche abgeurteilte Taten zeitlich vor dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Februar 2015 begangen wurden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 417/16
...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen. 1 Die Beschwerde ist unzulässig. 2 Vor dem Bundesfinanzhof muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Beschluss hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 130/17
...Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. 1 Die Anhörungsrüge ist unzulässig. 2 Der Vertretungszwang gemäß § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gilt auch für die Erhebung einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO), wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX S 26/17
...Der Kläger kann die Kosten der Prozessführung nach seinen glaubhaft gemachten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen. 2 Die Beschwerde ist begründet. Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 14/17, 3 PKH 2/17 (3 C 15/18), 3 B 14/17, 3 PKH 2/17 (3 C 15/18)
...Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. 1 Mit Beschluss vom 23.6.2014 hat das Bayerische LSG einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verneint....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 175/15 B
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Annahme eines unbeendeten Tötungsversuchs und die darauf gründende Zubilligung strafbefreienden Rücktritts (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 – GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.) beschwert den Angeklagten nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 103/12
...Juli 2009 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt. I. 1 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 159/09
...Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht Saarbrücken zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 505/10
...Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§ 97 Abs. 1 ZPO). Der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 9.000 €. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts zulässig, da der Wert des Beschwerdegegenstands 20.000 € übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 207/15
...Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 242/17
...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen. 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2 Die Revision ist weder wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) noch zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO) zuzulassen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 86/15