...Den auf die Kosten jenes Verfahrens nicht anrechenbaren Teil der ihm in diesem Zusammenhang entstandenen vorgerichtlichen Abmahnkosten in Höhe einer 0,65-Geschäftsgebühr, berechnet nach einem Gegenstandswert von 50.000 €, nebst Auslagen und Mehrwertsteuer, insgesamt 923,38 €, hält der Beklagte der Klageforderung im Wege der Hilfsaufrechnung entgegen. 3 Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung...