...Dabei geht es nicht nur um vom Kläger so bezeichnete Propagandadelikte, wie § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), sondern ebenso um Gewaltdelikte, wie Körperverletzung, Brandstiftung und Mordversuch, die aus politischer "nationaler" Gesinnung heraus...