...Der Fahrversuch habe gezeigt, dass der Kläger bei frühzeitigem Einschlagen des Lenkrads mit einem maximal zweimaligen Rangieren in die Garage ein- und aus ihr herausfahren könne. Außerdem könne der Kläger die Ein- und Ausfahrt durch bauliche Umgestaltungen auf seinem Grundstück verbessern....