...Sie zahlte an den Kläger die Hälfte der tariflichen Jahressondervergütung iHv. 1.457,47 Euro brutto. 8 Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Kürzung sei schon deshalb rechtsunwirksam, weil die Zustimmung der Tarifvertragsparteien nicht vorliege. 9 Der Kläger hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.457,47 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen...