...Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus mehreren Objekten erzielt, machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1999 einen Betrag von 7.035,28 DM "für Rechtsstreitigkeiten" als Steuerberatungskosten (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes 1999 --EStG--) geltend, ohne Nachweise vorzulegen....