...Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BVerfGE 133, 377, unter C.II.3.a). 32 bb) Abweichendes folgt auch nicht aus einer Gegenüberstellung der Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG in Höhe von 7.008 € im Streitjahr einerseits und des im Rahmen des Real-splittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG möglichen Sonderausgabenabzugs von bis zu 13.805 € andererseits....