...Soweit er behauptet, der ihm zustehende Kinderfreibetrag (vgl. § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG) würde das Kinderexistenzminimum steuerlich nicht freistellen, ist dies unzutreffend (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1897, und in BFH/NV 2012, 1977). Dass für ihn der Kindergeldbezug gegenüber dem Abzug eines Kinderfreibetrages die günstigere Alternative darstellen würde, mag so sein....