...Denn wie sie selbst ausführt, hatte sie über ihren Geschäftsführer "Kenntnis von jedem einzelnen Geschäftsvorfall" und "hat die maßgeblichen Fahrzeuge erst dann selbst angekauft, wenn der Endabnehmer, vorliegend der französische Endkunde, seinerseits den Kaufvertrag abgeschlossen hatte", so dass die angestrebte Lieferkette (Erwerb durch die Klägerin, Lieferung an V und an "Endabnehmer") erst in Gang...