...Streitig ist, ob für die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) für das Streitjahr 2005 ein höherer Vorsteuervergütungsanspruch festzusetzen ist. 2 Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erwarb aufgrund eines Kaufvertrags vom 1. September 2001 von der M-GmbH drei Filmrechte zum Preis von 8 Mio. DM zuzüglich 7 % Umsatzsteuer (560.000 DM = 286.323,45 €), insgesamt 8,56 Mio....