...Der Einwand der Nichtzulassungsbeschwerde, der Hinweis des Berufungsgerichts auf den Beitritt zum Mietpool verfange schon deshalb nicht, weil es sich bei den vom Mietpool verwalteten Geldern um Fremdgelder gehandelt habe, auf welche der Insolvenzverwalter keinen Zugriff habe, ist - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung zutreffend rügt - neuer Sachvortrag, der im Revisionsverfahren nicht zu berücksichtigen...