...Nach einem Vergleich mit dem Insolvenzverwalter entrichtete die Zedentin weitere 17.046,47 €. 3 Der Kläger verlangt die Erstattung der Beteiligung von 26.842,82 €, der von der Zedentin gezahlten Nachschüsse von insgesamt 1.533,88 €, des Vergleichsbetrags von 17.046,47 € und von entgangenem Gewinn in Höhe von 33.122,13 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten....