...Bei den von der Beklagten festgesetzten Beiträgen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens handele es sich um sog Altmasseverbindlichkeiten, da diese nicht vom Kläger als Insolvenzverwalter begründet worden seien. Wegen einer solchen Masseverbindlichkeit sei die Vollstreckung nach § 210 InsO unzulässig, sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt habe....