...Er macht geltend, es sei nach seiner Kenntnis regelmäßig nicht um Sanierungen, sondern um Abwicklungen und in vielen Fällen auch bloß um die rechtzeitige Stellung von Insolvenzanträgen gegangen. Bei der Tätigkeit von N., R. und L. habe es sich aber nicht um unrechtmäßige sogenannte Firmenbestattungen, sondern um eine zulässige und ordnungsgemäße Abwicklungs- und Verwertungstätigkeit gehandelt....