...AG erwarb. Es hat jedoch gemeint, ein darin enthaltenes Aktienpaket von 24,7 % des Kapitals sei nicht zu berücksichtigen, weil es "damals" Fritz A. zur Einlegung in sein Depot und Stimmrechtsausübung überlassen wurde. Nach außen - so das Verwaltungsgericht - sei die Klägerin deshalb insoweit nicht in Erscheinung getreten....