...Gemäß § 18d Satz 1 AEG gilt für die Planergänzung § 76 VwVfG mit der Maßgabe, dass im Fall des § 76 Abs. 1 VwVfG von einer Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 VwVfG und des § 9 Abs. 1 Satz 3 UVPG abgesehen werden kann. § 76 VwVfG regelt, welches Verfahren durchzuführen ist, wenn ein Plan nach seiner Feststellung, aber vor Fertigstellung des Vorhabens geändert werden soll....