...Der überörtliche Träger ist (unter weiteren Voraussetzungen) sachlich zuständig für teilstationäre und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 6 Abs 2 Nr 1 AG SGB XII Nds) sowie bei Erbringung von (solchen) stationären Leistungen auch für Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln des SGB XII zu erbringen sind, und schließlich für eine Leistung nach § 74 SGB XII (§ 6 Abs 3 AG SGB XII...