...Eigenschaften „ultra“ und „shield“, sondern nur einer einzigen Eigenschaft, nämlich „ultrashield“ besteht; dementsprechend wird der Verbraucher die Kennzeichnung nicht im Sinne zweier voneinander zu trennender Eigenschaften, nämlich „ultra“ und „Schild zu sein“, verstehen, sondern als Sachhinweis darauf, dass die so gekennzeichneten Waren einen „Ultraschild“ darstellen, also einen besonders intensiven Schutz herstellen...